Photovoltaik Anlage? Diese Punkte müssen in die Steuerklärung 2023!
Wenn du über eine Investition in eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) nachdenkst oder bereits eine besitzt, wirst du um die steuerlichen Aspekte nicht herumkommen. Vor allem in 2023 stehen Besitzerinnen und Besitzer solcher Anlagen vor der Herausforderung, ihre steuerlichen Pflichten genau zu kennen und einzuhalten. In diesem Beitrag erläutern wir, was bei der Steuererklärung für PV-Anlagen über 30 Kilowattpeak (kWp) zu beachten ist, und gehen auf die Steuerbefreiung für Anlagen unter 30 kWp auf dem Eigenheim ein.
Die Steuerpflicht für größere Anlagen
Besitzt du eine PV-Anlage mit einer Leistung von über 30 kWp, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Diese Pflicht ergibt sich aus der Tatsache, dass die Anlage eine gewisse Größenordnung überschreitet und damit in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit darstellt. Dabei sind verschiedene Formulare relevant:
- Anlage G: Diese Anlage zur Einkommensteuererklärung ist für Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Hier musst du die Einnahmen aus deiner PV-Anlage angeben, wenn diese über 30 kWp liegt und du damit gewerblich tätig bist.
- Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Die EÜR ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung für Selbstständige und Gewerbetreibende. In diesem Formular werden alle Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt, um den Gewinn zu ermitteln. Für die PV-Anlage bedeutet das, dass du hier sämtliche Einnahmen aus dem Stromverkauf und gleichzeitig alle Ausgaben, wie z.B. für Wartung oder Finanzierung, aufnehmen musst.
- Umsatzsteuererklärung: Als Betreiber einer größeren PV-Anlage wirst du in der Regel auch zum Umsatzsteuerpflichtigen. Die abzuführende Umsatzsteuer (in Deutschland beispielsweise 19 % auf den verkauften Strom) und die Vorsteuer, die du beim Kauf der Anlage und anderer Waren und Dienstleistungen bezahlt hast, musst du in der Umsatzsteuererklärung angeben.
Diese Dokumente dienen dazu, deine steuerliche Belastung korrekt zu ermitteln und abzuführen. Es ist ratsam, hierbei einen Steuerberater hinzuzuziehen, da insbesondere die Umsatzsteuererklärung und die EÜR mit komplexen Vorschriften verbunden sind.
Steuerbefreiung für kleinere Anlagen
Ein Lichtblick für alle, die eine kleinere Anlage auf ihrem Eigenheim betreiben: Anlagen unter 30 kWp genießen unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung. Das bedeutet, dass Einnahmen aus diesen Anlagen bis zu dieser Größe nicht als gewerbliche Einkünfte gelten und daher nicht in der Anlage G angegeben werden müssen. Es ist jedoch wichtig, dass du dich genau informierst, denn die Regelungen können sich ändern und variieren auch von Bundesland zu Bundesland. Außerdem können trotzdem Anmeldungen beim Finanzamt oder andere Meldepflichten erforderlich sein.
Kleinunternehmerregelung – warum sie nicht immer sinnvoll ist
Die Kleinunternehmerregelung ist ein Steuerprivileg, das es kleinen Unternehmern ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen auf die Umsatzsteuer zu verzichten. Dies klingt zunächst verlockend, insbesondere für Betreiber kleiner PV-Anlagen. Doch Vorsicht: Aufgrund der hohen Anfangsinvestitionen für eine PV-Anlage kann diese Regelung nachteilig sein.
Warum? Weil du als Kleinunternehmer keine Vorsteuer abziehen darfst. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer, die du beim Kauf der Anlage und bei weiteren Investitionen bezahlst, nicht vom Finanzamt zurückerstattet wird. Bei größeren Anlagen, die üblicherweise mit beträchtlichen Kosten verbunden sind, kann das schnell zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen. Hinzu kommt, dass du, wenn du einmal auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hast, für fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden bist. In dieser Zeit könntest du, gerade bei steigenden Umsätzen, durch den Vorsteuerabzug profitieren.
Zudem hat die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung auch Auswirkungen auf deine Kunden. Verzichtest du auf die Regelung, musst du Umsatzsteuer auf den erzeugten Strom berechnen und abführen. Im Gegenzug kannst du dafür aber auch deine Vorsteuer geltend machen.
Entscheidest du dich für die Kleinunternehmerregelung, erscheint deine Stromlieferung für andere Unternehmen, die Vorsteuer abziehen können, teurer. Das liegt daran, dass sie die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen können.
Fazit
Die Entscheidung, eine PV-Anlage zu betreiben, kann sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Sicht sinnvoll sein. Allerdings musst du dich intensiv mit den steuerlichen Aspekten auseinandersetzen. Nur so verhinderst du, nicht von Nachzahlungen oder anderen unangenehmen Überraschungen getroffen zu werden. Kleinere Anlagen bieten zwar eine gewisse Erleichterung in der Steuerlast, aber bei größeren Anlagen ist die Buchführung komplexer. Hier lohnt sich häufig der Rat eines Fachkundigen, um alle steuerlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen und Fehler zu vermeiden. Beachte auch, dass die Kleinunternehmerregelung zwar verlockend erscheint, aber bei hohen Anfangsinvestitionen nicht unbedingt die beste Wahl ist.
Unser Tipp: Investiere daher nicht nur in die Technik, sondern auch in eine gute steuerliche Beratung. Sie kann sich auf lange Sicht auszahlen und deine Investition in erneuerbare Energien zu einem nachhaltigen Erfolg machen.