Steuern sparen: Das sind die Vorteile des IAB in Bezug auf PV-Anlagen
Photovoltaik (PV)-Anlagen sind nicht nur ein Beitrag zum Umweltschutz und zur Energiewende, sondern können für Unternehmen und Selbständige auch eine attraktive Investition darstellen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die steuerliche Absetzbarkeit dieser Anlagen. Seit 2023 ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB) besonders interessant geworden, da er bis zu 50 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer neuen PV-Anlage betragen kann. Aber wie funktioniert das genau und welche steuerlichen Vorteile ergeben sich daraus?
Was ist der IAB?
Der Investitionsabzugsbetrag ist ein Instrument der steuerlichen Förderung für kleine und mittlere Unternehmen. Er ermöglicht es, bis zu drei Jahre vor der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes einen bestimmten Betrag gewinnmindernd geltend zu machen. Seit 2023 liegt dieser Betrag bei bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Dies senkt die Steuerlast in dem Jahr, in dem der IAB gebildet wird, und kann die Liquidität des Unternehmens verbessern. Einfach ausgedrückt: Du kannst durch den IAB deutlich Steuern sparen!
Steuerliche Vorteile des IAB
Der wohl größte Vorteil des IAB ist die sofortige Reduzierung des zu versteuernden Einkommens im Jahr der Bildung des Abzugsbetrages. Das heißt, die Investition in eine Photovoltaik-Anlage wirkt sich unmittelbar steuermindernd aus und kann dir enorme Steuern sparen. Ein weiterer Pluspunkt ist die Flexibilität, die der IAB bietet, denn er muss nicht im Jahr der Bildung in Anspruch genommen werden, sondern kann auf bis zu drei Jahre vor der Anschaffung zurückdatiert werden.
Auswirkungen auf das zu versteuernde Einkommen
Durch die Anwendung des IAB lässt sich das zu versteuernde Einkommen signifikant senken. Dies geschieht, indem der IAB direkt von dem Gewinn des Unternehmens abgezogen wird. In der Anlage G der Einkommensteuererklärung wird der IAB eingetragen und mindert somit das Ergebnis des Gewerbebetriebs.
Einfluss auf die Anschaffungskosten und AfA
Es gibt allerdings zu beachten, dass der IAB auch die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der PV-Anlage mindert. Dies hat zur Folge, dass die Abschreibungsbasis für die Absetzung für Abnutzung (AfA) geringer ausfällt. Die AfA berechnet sich nach den verminderten Anschaffungskosten und wird über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Dadurch verringern sich die jährlichen Abschreibungsbeträge, was wiederum höhere zu versteuernde Einkommen in den Folgejahren nach sich zieht.
Beispielrechnung mit einer PV-Anlage
Nehmen wir an, ein Unternehmen investiert in eine Photovoltaik-Anlage, die Anschaffungskosten belaufen sich auf 200.000 Euro. Entscheidet sich das Unternehmen, den IAB in Höhe von 50 %, also 100.000 Euro, in Anspruch zu nehmen, wird dieser Betrag das zu versteuernde Einkommen des Jahres, in dem der IAB geltend gemacht wird, reduzieren.
Berechnung der jährlichen AfA
Die Nutzungsdauer für Photovoltaik-Anlagen wird steuerrechtlich meist mit 20 Jahren angesetzt. Nach Inanspruchnahme des IAB mindern sich die Anschaffungskosten auf 100.000 Euro (200.000 Euro – 100.000 Euro IAB). Die jährliche AfA berechnet sich wie folgt:
AfA = (Anschaffungskosten – IAB) / Nutzungsdauer
= (200.000 Euro – 100.000 Euro) / 20 Jahre
= 100.000 Euro / 20 Jahre
AfA = 5.000 Euro pro Jahr
Das bedeutet, dass das Unternehmen über die nächsten 20 Jahre jährlich 5.000 Euro steuerlich absetzen kann.
Langfristige Betrachtung
Langfristig gesehen ergibt sich durch die Inanspruchnahme des IAB eine Verlagerung der Steuerlast. Während im Jahr der Bildung des IAB und der Investition ein deutlicher steuerlicher Vorteil entsteht, resultiert in den folgenden Jahren durch die reduzierte AfA eine höhere Steuerlast als ohne die Nutzung des IAB. Dennoch kann dieser Effekt für die Liquiditätsplanung und das Steuermanagement des Unternehmens durchaus positiv sein.
Fazit
Die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages für Photovoltaikanlagen kann eine kluge Entscheidung sein, um kurzfristig Steuern zu sparen und die Liquidität des Unternehmens zu stärken. Langfristig muss jedoch die reduzierte Abschreibung in die unternehmerische Planung einbezogen werden. Jedes Unternehmen sollte diese Entscheidung individuell und idealerweise mit Unterstützung eines Steuerberaters treffen, um die beste Strategie für die Nutzung steuerlicher Vorteile im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen zu wählen.