Steuern mit Kopf Logo
    Zurück zum Blog
    Steuertipps13. Februar 2024

    Airbnb-Vermietung: Gewerbliche oder private Nutzung?

    Airbnb-Vermietung: Gewerbliche oder private Nutzung?

    Airbnb-Vermietung: Gewerbliche oder private Nutzung? Du kennst sicherlich Airbnb als die beliebte Plattform für kurzfristige Unterkunftsvermietung. Aber wusstest du, dass diese Nutzung viele Fragen zur Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Vermietung aufwirft? Das hat erhebliche rechtlic

    Wer eine Wohnung über Airbnb vermietet, denkt oft nur an die Einnahmen und vergisst die steuerliche Einordnung. Dabei entscheidet genau diese Einordnung darüber, ob du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielst oder plötzlich als Gewerbebetrieb giltst – mit Gewerbesteuer, Buchführungspflicht und einer ganz anderen Kostenstruktur.

    Ich zeige dir, wann Airbnb-Vermietung noch privat ist, wann sie gewerblich wird, und was das für deine Steuerlast konkret bedeutet.

    Der Grundfall: Private Vermietung

    Vermietest du eine Wohnung oder ein Zimmer gelegentlich über Airbnb, ohne zusätzliche Dienstleistungen anzubieten, handelt es sich in der Regel um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Du versteuerst die Mieteinnahmen abzüglich der Werbungskosten – Abschreibung, Zinsen, Nebenkosten, Reinigung, Reparaturen, Plattformgebühren – mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Verluste kannst du grundsätzlich mit anderen Einkünften verrechnen, sofern eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt.

    Wichtig bei kurzfristiger Vermietung: Das Finanzamt verlangt bei sehr häufigem Mieterwechsel eine Überschussprognose. Bei dauerhaft negativen Ergebnissen ohne realistische Aussicht auf Gewinn wird die Verlustverrechnung infrage gestellt.

    Wann aus Vermietung ein Gewerbe wird

    Die Abgrenzung zum Gewerbebetrieb nach § 15 EStG hängt nicht an der Plattform, sondern an der Art der Leistung. Typische Kriterien, die für Gewerblichkeit sprechen:

    • Du bietest zusätzliche Dienstleistungen wie täglichen Zimmerservice, Frühstück, Wäscheservice oder Rezeption an
    • Es gibt einen häufigen, hotelähnlichen Gästewechsel mit kurzen Aufenthaltsdauern
    • Du vermietest mehrere Objekte professionell und mit erheblichem Organisationsaufwand
    • Es liegt eine unternehmerische Struktur mit Personal, Marketing und Buchungssystem vor, die über reine Vermögensverwaltung hinausgeht

    Wird die Tätigkeit als gewerblich eingestuft, fällt neben der Einkommensteuer auch Gewerbesteuer an. Der Gewerbesteuer-Freibetrag für Einzelunternehmer und Personengesellschaften liegt bei 24.500 Euro Gewerbeertrag pro Jahr. Darüber hinaus wird die Gewerbesteuer erhoben, allerdings bei natürlichen Personen und Personengesellschaften weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG), sodass eine echte Doppelbelastung meist ausbleibt – der bürokratische Aufwand mit eigener Gewerbesteuererklärung und Buchführungspflicht bleibt aber bestehen.

    Rechenbeispiel

    Du vermietest eine Ferienwohnung ganzjährig über Airbnb, wechselst die Gäste im Schnitt alle drei Tage und bietest Reinigung und Wäscheservice inklusive an. Jahreseinnahmen: 32.000 Euro, Kosten (Abschreibung, Nebenkosten, Reinigungspersonal, Plattformgebühren): 14.000 Euro. Gewinn: 18.000 Euro.

    Bleibt es bei Vermietungseinkünften, zahlst du darauf nur Einkommensteuer nach deinem persönlichen Satz. Wird die Tätigkeit als gewerblich eingestuft, kommt zusätzlich eine Gewerbesteuererklärung dazu, bei einem Hebesatz von beispielsweise 400 Prozent und einem Gewerbeertrag von 18.000 Euro liegt der Gewerbeertrag jedoch unter dem Freibetrag von 24.500 Euro – hier fällt also keine Gewerbesteuer an, aber die Buchführungspflicht und die formale Einordnung als Gewerbebetrieb bleiben mit allen Konsequenzen (IHK-Pflichtmitgliedschaft, Gewerbeanmeldung, andere Abschreibungsregeln) bestehen.

    Umsatzsteuer nicht vergessen

    Bei kurzfristiger Vermietung (unter sechs Monaten) fällt grundsätzlich Umsatzsteuer an, anders als bei der langfristigen Wohnraumvermietung, die umsatzsteuerfrei ist. Bist du Kleinunternehmer nach § 19 UStG, bleibst du bis 25.000 Euro Vorjahresumsatz und voraussichtlich 100.000 Euro im laufenden Jahr von der Umsatzsteuer befreit. Überschreitest du diese Grenzen, musst du 19 Prozent Umsatzsteuer auf die Vermietungsumsätze abführen, kannst dafür aber Vorsteuer aus Einrichtung, Renovierung und Nebenkosten ziehen.

    Meldepflichten der Plattform

    Seit dem Digitale-Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG) sind Plattformen wie Airbnb verpflichtet, Vermietungsumsätze ihrer Nutzer an die Finanzverwaltung zu melden. Das Finanzamt bekommt deine Einnahmen also ohnehin mitgeteilt – wer diese Einnahmen nicht in der Steuererklärung angibt, riskiert ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung, nicht nur eine Nachzahlung.

    Checkliste für Airbnb-Vermieter

    • Prüfe anhand der Kriterien oben, ob deine Vermietung noch privat oder bereits gewerblich ist
    • Führe eine Überschussprognose, wenn du dauerhaft Verluste erzielst
    • Beachte die Kleinunternehmergrenzen von 25.000 und 100.000 Euro bei der Umsatzsteuer
    • Trenne kurzfristige und langfristige Vermietung sauber, wenn du beides anbietest
    • Dokumentiere alle Werbungskosten inklusive Plattformgebühren, Reinigung und Nebenkosten
    • Rechne damit, dass die Plattform deine Einnahmen ans Finanzamt meldet, und trage sie vollständig in die Anlage V oder in die Gewinnermittlung ein
    • Melde ein Gewerbe an, sobald die Kriterien dafür erfüllt sind, statt abzuwarten

    Fazit

    Airbnb-Vermietung ist steuerlich kein Sonderfall, sondern folgt den ganz normalen Abgrenzungsregeln zwischen Vermietung und Gewerbebetrieb. Entscheidend ist nicht die Plattform, sondern was du tatsächlich anbietest: reine Überlassung der Wohnung oder ein Servicepaket mit hotelähnlichem Charakter. Wer das früh sauber einordnet, vermeidet böse Überraschungen bei einer Betriebsprüfung. Weitere Einordnungen zu Vermietungsfragen findest du auch unter Steuern sparen.

    Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Bei gemischten Modellen mit Zusatzleistungen lohnt sich eine individuelle Prüfung, dafür kannst du einen Beratungstermin buchen.