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Steuern sparen mit PV-Anlagen

Mit einem Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen auf eine PV-Anlage (Photovoltaikanlage) kannst Du Steuern sparen und mit staatlich garantierten Einnahmen rechnen.

In unserem YouTube Videos erklären wir dir kurz die Vorteile eines PV-Anlagen Investments und welche steuerlichen Regeln für 2024 gelten.

Photovoltaik, Photovoltaikanlage, Steuern sparen

Steuerliche Vorteile & erhebliche Steuerrückerstattungen durch IAB (Investitionsabzugsbetrag)

Planbare langfristige Erträge (staatlich garantierte Einspeisevergütung EEG)

Aktiver Beitrag zum Umweltschutz durch erneuerbare Energien

Das musst du über PV-Anlagen für 2023 wissen

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Darum lohnt es sich in PV-Anlagen zu investieren

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Steuern sparen mit dem Investitions&shyabzugsbetrag (IAB)

Wer kann vom IAB für PV-Anlagen profitieren?

In Deutschland können Unternehmen vom Investitionsabzugsbetrag (IAB) profitieren.

Das gilt sowohl für juristische Personen wie GmbHs oder AGs als auch für natürliche Personen, die als Einzelunternehmer oder Freiberufler tätig sind. Die Investition muss außerdem zu mindestens 90 % zu betrieblichen Zwecken genutzt werden.

Um als Privatperson vom Investitionsabzugsbetrag profitieren zu können, musst du lediglich ein Kleinunternehmen gründen – was ohne großen bürokratischen Aufwand in deinem lokalen Finanzamt oder Gemeinde möglich ist.

Welche steuerlichen Vorteile bringt der IAB?

Wenn du als (Klein-)Unternehmer in bestimmte Anlagegüter investierst, wird dies durch den Investitionsbetrag (IAB) in Deutschland steuerlich gefördert.

Durch den IAB können Anlagebetreiber 50% der Anschaffungskosten der PV-Anlage in einem Jahr abschreiben.

Wichtig: Der IAB muss im Jahr  VOR der Anschaffung in der Steuererklärung gebildet werden.

Rechenbeispiel Steuerersparnis

  • Arbeitnehmer mit Jahresbruttoeinkommen von 70.000 Euro
  • Normale Steuerbelastung mit durchschnittlich ca. 14.000 Euro/Jahr
  • Investitionsvolumen für eine PV -Anlage (Anschaffung 2023): 100.000 Euro (netto)
  • IAB (50 %) = 50.000 Euro der voraussichtlichen Anschaffungskosten
  • → Bedeutet für die Steuererklärung 2022 können rückwirkend 50.000 Euro (IAB) direkt abgesetzt werden.
  • Steuerersparnis in 2022  → ca 12.000 Euro

Rechenbeispiel Rendite

  • Einnahmen (Durchschnittlicher Beispielwert: 2,7kWh/Tag pro 1.000 kW/h) =  2,7 x 365 x 0,078 x 75 = 5.765,175 Euro / Jahr Cashflow
  • Steuern müssen allerdings nur auf Einnahmen abzüglich der AfA* und weiterer Betriebsausgaben gezahlt werden.
  • 20 Jahre → 5 % von 50.000 Euro** = 2.500 Euro / Jahr AfA
  •  Zu versteuern sind also (5.765 Euro – 2.500 Euro =) nur 3.265 Euro / Jahr
  • = 5,8 % Bruttorendite / 100.000 Euro

*AfA = Absetzung für Abnutzung und bedeutet stark vereinfacht dass teure Anschaffungskosten über einen längeren Zeitraum hinweg von der Steuer absetzbar sind. Dafür gibt es vorgeschriebene Abschreibungstabellen, um die Nutzungsdauer von Anlagegütern zu schätzen.

Die durchschnittliche Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage wird üblicherweise auf 20 Jahre angegeben, weshalb die Absetzung für Abnutzung pro Jahr ein Zwanzigstel des Kaufpreises – oder anders ausgedrückt 5 % – beträgt.

**Die AfA wird allerdings nur auf die Investmentsumme abzüglich des IAB angerechnet (Hier also auf 100.000 Investment – 50.000 IAB = 50.000 AfA)

 

Du möchtest in PV-Anlagen investieren?

Dann nimm gerne Kontakt mit uns auf und wir zeigen Dir, wie Du mit deinem Investment in PV-Anlagen dauerhaft (steuerfrei) Einnahmen generieren und gleichzeitig Steuern sparen kannst.

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Photovoltaik Anlagen 2024

Das musst du über Gewerbesteuer, Einkommensteuer und Umsatzsteuer wissen

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland voranzutreiben und Photovoltaik-Anlagen attraktiver zu machen. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden wichtige Änderungen eingeführt, die eine positive Entwicklung in diesem Bereich unterstützen.

In Folgendem erklären wir dir die steuerlichen Aspekte von Photovoltaik-Anlagen  und was du in diesem Zusammenhang über die Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer wissen solltest.

Kleine PV-Anlagen bis 30 kW peak

Die Einkommensteuer entfällt

Seit 2022 sind kleinere Photovoltaikanlagen rückwirkend von der Einkommenssteuer auf erzielte Gewinne, durch die Einspeisung von erzeugten Strom in das öffentliche Netz befreit. Dies gilt für alle Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen, deren Nennleistung bei Einfamilienhäusern und Nebengebäuden 30 Kilowatt (peak) oder bei Mehrfamilienhäusern 15 Kilowatt (peak) je Wohnung nicht überschreitet. Um festzustellen, ob eine Anlage von der Einkommenssteuer befreit ist, werden die Angaben verwendet, die im Markstammdatenregister für die entsprechende Photovoltaik-Anlage hinterlegt sind.

Keine Gewerbesteuer für kleinere Anlagen seit 2022

Ebenso entfällt seit 2022 bei den genannten kleineren Photovoltaikanlagen auch die Gewerbesteuer. Diese steuerliche Befreiung ist eine erhebliche Erleichterung für Betreiberinnen und Betreiber, die den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben möchten.

Wichtig zu wissen: Da dies rückwirkend ab dem Jahr 2022 gilt und können somit bereits bestehende Anlagen davon profitieren!

Das gilt für die Umsatzsteuer ab 2023

  • Seit dem 1. Januar 2023 fällt für die Anschaffung und Installation von PV-Anlagen und Stromspeichern keine Umsatzsteuer mehr an.
  • Der Umsatzsteuersatz wurde auf null Prozent gesenkt, wodurch keine Umsatzsteuer mehr auf den Rechnungen ausgewiesen wird.
  • Dadurch entfällt die Notwendigkeit, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und – wie bislang –  in den Folgejahren sowohl beim Eigenverbrauch des Stroms wie auch beim Verkauf an den Netzbetreiber Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.
  • Ein weiterer Vorteil: Da keine Vorsteuererstattung mehr möglich ist, entfällt die bürokratische Belastung in Bezug auf die Umsatzsteuer.

PV-Anlagen über 30 kW peak

Das musst du beachten

✅ Für größere Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung über 30 Kilowatt (peak) bei Einfamilienhäusern und Nebengebäuden bzw. über 15 Kilowatt (peak) je Wohnung bei Mehrfamilienhäusern greift die rückwirkende Steuerbefreiung nicht.

✅ Bei größeren Anlagen muss die Gewinnerzielungsabsicht geprüft werden, indem Einnahmen und Ausgaben über einen Zeitraum von 20 Jahren gegenübergestellt werden. Bei einem Verlust wird die Anlage als „Liebhaberei“ eingestuft und es fallen keine Einkommensteuern an.

✅ Wenn die Einnahmen die Ausgaben übersteigen, wird bei größeren Anlagen für den Stromverkauf und den Eigenverbrauch  Einkommensteuer fällig.

✅ Die Einspeisevergütung und der selbst verbrauchte Strom sind in der Regel mit 19 Prozent Umsatzsteuer belegt.

✅ Kleinunternehmer können von der Umsatzsteuer befreit sein, wenn der voraussichtliche Umsatz im Anschaffungsjahr nicht höher als 22.000 Euro und im Folgejahr nicht höher als 50.000 Euro geschätzt wird.

✅ Bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung wird Umsatzsteuer auf den eingespeisten Strom erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Auch für den selbst verbrauchten Strom muss Umsatzsteuer gezahlt werden.

Disclaimer: Die Inhalte dieser Webseite stellen keinerlei steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Bitte konsultiere für eine umfassende steuerliche Beratung deinen Steuerberater.

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Als eine der modernsten Online-Steuerkanzleien Deutschlands arbeitet SIROC 100 % digital. Neben der klassischen Beratung im Steuerrecht, in der Existenzgründung oder der Vermögensverwaltung, sind die Experten von SIROC auch spezialisiert im Bereich Krypto-Währungen, NFT, Aktien & ETF, Immobilien, E-Commerce und Influencer & E-Sport.

Die Online Steuerkanzlei SIROC mit Sitz in Regensburg wird von Steuerberater Roland Elias – das Gesicht von Steuern mit Kopf – gemeinsam mit Steuerberaterin Sina Schindler geführt.

Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine bezahlte Partnerschaft.