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Steuern mit Kopf klärt auf:

Steuerklasse 6 - das musst du wissen

Mit jeder Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber wird deine Lohnsteuer an das Finanzamt gezahlt und automatisch einbehalten. Dafür musst du zunächst gar nichts tun.

Wie viel Steuern konkret zu zahlen sind, definiert deine Lohnsteuerklasse (kurz: Steuerklasse).

Welche Besonderheiten die sogenannte Steuerklasse 6 mit sich bringt und wie du geschickt dein Einkommen optimieren kannst, zeigen wir dir in Folgendem:

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Zu Faul zum Lesen? ;)

Dann schau dir jetzt ganz entspannt das passende Video auf YouTube an. Steuerberater Roland Elias erklärt dir kurz und knapp, was du zu diesem Thema wissen musst.

Steuerklassen im Überblick

Steuerzahler werden in Deutschland vom jeweils zuständigen Finanzamt in die Steuerklassen 1 bis 6 eingeteilt. Ausschlaggebend für die Einordnung in eine Steuerklasse ist dein Familienstand, dein Arbeitsverhältnis und bei Ehepaaren die gewählte Steuerklassen-Kombination.
  • Lohnsteuerklasse 1 – Für Arbeitnehmer mit dem Familienstand ledig, verwitwet oder geschieden.
  • Lohnsteuerklasse 2 – Steuerklasse für alleinerziehende Arbeitnehmer/innen
  • Lohnsteuerklasse 3 – Verheiratete/r Arbeitnehmer/in und nur wenn der andere Ehepartner Steuerklasse 5 gewählt hat. Auch mit Kind (Bezug von Elterngeld)
  • Lohnsteuerklasse 4 – Verheiratete mit gleich hohem Einkommen (z.B. beide verdienen jeweils 35.000 € jährlich)
  • Lohnsteuerklasse 5 – Steuerklasse, wenn beide Ehepartner berufstätig sind und einer von beiden die Steuerklasse 3 gewählt hat.
  • Lohnsteuerklasse 6 – Die Steuerklasse 6 gilt für alle Arbeitnehmer, wenn sie von mehr als einem Arbeitgeber Arbeitslohn beziehen.

Auch hierzu haben wir bereits ein YouTube Video veröffentlicht: „Steuerklassen in Deutschland – Kurz erklärt“

Steuerklasse 6 im Check

Wusstest du, dass die Steuerklasse 6 die einzige Steuerklasse ist, bei der der Familienstand keine Rolle spielt.

Für wen ist die Steuerklasse 6 also?

Die Steuerklasse 6 gilt für alle Arbeitnehmer, die von mehr als einem Arbeitgeber Arbeitslohn beziehen. Wer also zwei Jobs nachgeht und pro Arbeitsstelle mehr als die steuerfreien 450 € verdient (quasi: zwei Hauptjobs), benötigt eine zweite Steuerklasse.

Beispiel: Wenn du einem Haupt- und einem Nebenjob nachgehst, dann befindet sich der Hauptjob in Steuerklasse 1, 2, 3, 4 oder 5 und der Nebenjob automatisch in Klasse 6.

Gute Nachrichten: Die Minijob-Grenze steigt zum 1. Oktober 2022 von bisher 450 € auf 520 € im Monat.

Achtung Abzüge

Grundsätzlich liegt in Steuerklasse 6 die größte Steuerbelastung für Arbeitnehmer vor, denn es können weder der Kinderfreibetrag, der Arbeitnehmerpauschbetrag noch der Grundfreibetrag geltend gemacht werden.

Grund dafür ist, dass diese Freibeträge bereits für den Hauptjob, der nach einer der Steuerklassen 1 bis 5 versteuert wird, genutzt werden.

Hier musst du aufpassen

Arbeitnehmer, die ihrem Arbeitgeber die notwendigen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht oder nicht korrekt mitteilen, werden auch für ihren Hauptjob zunächst in Steuerklasse 6 eingeordnet. Keine Sorge – dies kann im Nachhinein korrigiert werden.

Führst du als Student mehrere Jobs aus oder beziehst als Rentner eine Betriebsrente und arbeitest trotzdem weiter, kannst du ebenfalls in die Steuerklasse 6 rutschen.

Lohnt sich ein Nebenjob mit Einkünften über 450 Euro?

Bevor ein Nebenjob über 450 € (ab 1.10.22: 520 €) angetreten wird, sollte daher genau berechnet werden, ob sich dieser Zweitjob finanziell lohnt.

Steuererklärungspflicht beachten

Beschäftigte mit einem Nebenjob über 450 € oder mehreren Nebenjobs sind automatisch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Diese Verpflichtung zur Steuererklärung ist jedoch nur auf den ersten Blick ein Nachteil – denn Arbeitnehmer mit einem Nebenjob in Steuerklasse 6 können nach Abgabe der Einkommensteuererklärung in der Regel mit einer Steuerrückerstattung rechnen. So kannst du dir zu viel gezahlte Steuer ganz einfach zurückholen.

Unser Tipp: Steuererklärungspflicht beachten und Steuererklärung rechtzeitig abgeben!

So optimierst du dein Gehalt

  • Du arbeitest nur für wenige Monate und verdienst in der Zeit mehr als 450 €? Dann bitte deinen Chef, das Gehalt auf das ganze Jahr zu verteilen. So kannst du weiterhin von den Steuervorteilen einer geringfügigen Beschäftigung profitieren.
  • Du hast zwei Hauptjobs? Dann kannst du selbst entscheiden, bei welchem die Steuerklasse 6 Anwendung findet. Fast immer lohnt sich Steuerklasse 6 bei der Job mit dem geringen Verdienst. Also: Wende die Steuerklasse 6 auf den Beruf an, in dem du das geringste Einkommen erzielst. So kannst du ganz einfach Steuern sparen!
  • Wechsle die Steuerklasse rechtzeitig. Die Steuerklasse kann nur einmal innerhalb eines Veranlagungszeitraums gewechselt werden – Stichtag ist jedes Jahr der 30.11.

Fazit

Vor dem Beginn eines Nebenjobs mit Steuerklasse 6 ist es also sinnvoll nachzurechnen, ob sich dieser Zweitjob finanziell lohnt. Denn du weißt ja: Steuern spart – wer Steuern plant!

Privatperson. Unternehmer. Immobilienbesitzer

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