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Die Grundlagen zur Selbständigkeit in Deutschland​

Gewerbe oder Freiberuf?

(Enthält Werbung)

Wenn es um die Gründung eines eigenen Unternehmens in Deutschland geht, stolpern viele angehende Unternehmer über die Frage, ob sie ein Gewerbe anmelden oder freiberuflich tätig werden sollen. In diesem Blogbeitrag wollen wir die Unterschiede zwischen Gewerbe und freiberuflicher Tätigkeit genauer beleuchten und dabei besonders auf die steuerrechtliche Behandlung eingehen.

Das sind die Unterschiede

Das Gewerbe

Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige Tätigkeit, die mit der Absicht ausgeübt wird, Gewinn zu erzielen und die nicht zu den sogenannten freien Berufen gehört. Das können beispielsweise Handwerksbetriebe, Handelsunternehmen oder Gastronomiebetriebe sein. Für die Gründung eines Gewerbes musst du eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt durchführen.

Freiberuf

Freiberufliche Tätigkeiten hingegen fallen unter die sogenannten Katalogberufe des § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Hierzu zählen unter anderem Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Journalisten und Künstler. Diese Berufe erfordern in der Regel eine besondere Qualifikation oder Kreativität. Für Freiberufler ist keine Gewerbeanmeldung nötig. Sie melden ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt an.

Wichtig zu wissen

Unterschiede in der Steuerrechtlichen Behandlung

Neben der Anmeldeprozedur gibt es noch weitere Unterschiede, vor allem in der steuerrechtlichen Behandlung.

  1. Gewerbesteuer: Eine der größten Unterschiede zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Freiberufler ist die Gewerbesteuer. Gewerbetreibende müssen ab einem Gewinn von 24.500 Euro jährlich Gewerbesteuer zahlen. Freiberufler hingegen sind von dieser Steuer befreit.

  2. Buchführungspflichten: Gewerbetreibende müssen eine doppelte Buchführung führen und Jahresabschlüsse erstellen, sobald sie bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschreiten. Freiberufler hingegen sind grundsätzlich von der Buchführungspflicht befreit und können eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen.

  3. IHK-Mitgliedschaft: Gewerbetreibende sind in der Regel verpflichtet, Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu werden und Beiträge zu zahlen. Freiberufler sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Ein Tipp zur Vereinfachung: Viele Städte und Gemeinden bieten inzwischen die Möglichkeit zur Online-Gewerbeanmeldung. Dies kann den Prozess erheblich vereinfachen und beschleunigen.

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