In Deutschland ist das Steuersystem so aufgebaut, dass es den unterschiedlichen Lebens- und Arbeitssituationen der Bürger Rechnung trägt. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Systems sind die Steuerklassen, die festlegen, wie das Einkommen einer Person besteuert wird. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Steuerklassen, von denen jede ihre spezifischen Eigenschaften hat. Besonders die Steuerklasse 6 ist hierbei von Interesse, da sie sich grundlegend von den anderen unterscheidet und für bestimmte Arbeitnehmer von Bedeutung ist. In diesem Beitrag werden wir einen Blick auf das deutsche Steuerklassensystem werfen und insbesondere die Unterschiede zwischen der Steuerklasse 6 und den anderen Klassen hervorheben.
Die Steuerklassen 1 bis 5
Zunächst einmal sollten wir einen Überblick über die Steuerklassen 1 bis 5 geben, um einen Kontext zu schaffen, in dem die Steuerklasse 6 betrachtet werden kann.
- Steuerklasse 1 gilt für ledige, geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Arbeitnehmer ohne Kinder.
- Steuerklasse 2 ist für Alleinerziehende vorgesehen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, insbesondere das Vorhandensein eines Kindes, für das sie Kindergeld erhalten.
- Steuerklasse 3 richtet sich an verheiratete Arbeitnehmer, sofern der Ehepartner entweder keine Einkünfte hat oder in Steuerklasse 5 eingestuft ist. Diese Kombination ist vorteilhaft für Ehepaare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.
- Steuerklasse 4 ist für verheiratete Arbeitnehmer gedacht, die beide berufstätig sind und in etwa gleich viel verdienen.
- Steuerklasse 5 ist das Gegenstück zur Steuerklasse 3 und wird für den geringer verdienenden Ehepartner gewählt, wenn der andere in Steuerklasse 3 eingestuft ist.
Diese Steuerklassen sind darauf ausgerichtet, die steuerliche Last entsprechend der Lebenssituation des Steuerpflichtigen zu optimieren. Sie berücksichtigen Faktoren wie das Einkommen, den Familienstand und das Vorhandensein von Kindern, um sicherzustellen, dass der Steuerabzug von der Lohnzahlung so gerecht wie möglich gestaltet ist.
Steuerklasse 6: Ein besonderer Fall
Die Steuerklasse 6 unterscheidet sich deutlich von den anderen Steuerklassen. Sie kommt immer dann zum Tragen, wenn eine Person mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig ausübt. Während das Hauptarbeitsverhältnis – also die primäre Einkommensquelle – nach einer der Steuerklassen 1 bis 5 besteuert wird, fällt das zweite oder jedes weitere Arbeitsverhältnis automatisch in die Steuerklasse 6. Diese Klasse sieht einen höheren Steuerabzug vor und berücksichtigt keine Freibeträge oder Pauschalen, außer dem Arbeitnehmerpauschbetrag. Das bedeutet, dass der Grenzsteuersatz für zusätzliche Einkünfte in der Regel deutlich höher ist.
Warum Steuerklasse 6?
Die Logik hinter dieser Regelung ist einfach: Es soll verhindert werden, dass eine Person, die mehrere Jobs hat, einen unfairen steuerlichen Vorteil gegenüber jemandem genießt, der nur eine Beschäftigung hat. Die höheren Steuersätze der Steuerklasse 6 reflektieren die Tatsache, dass zusätzliche Einkommen zum Gesamteinkommen hinzugerechnet werden und somit potenziell in einen höheren Steuerbereich fallen.
Konsequenzen der Steuerklasse 6
Für Arbeitnehmer bedeutet das Eingruppiertsein in Steuerklasse 6, dass ihr zweites Einkommen erheblich höher besteuert wird als das erste. Dies kann zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen, insbesondere wenn das zweite Einkommen einen signifikanten Teil des Gesamteinkommens ausmacht. Allerdings ist zu beachten, dass die hohe Besteuerung im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung ausgeglichen werden kann. Dort wird das Gesamteinkommen erneut berechnet, und zu viel gezahlte Steuern werden zurückerstattet.
Anwendung der Steuerklasse 6
Steuerklasse 6 wird angewendet, wenn:
- Eine Person neben ihrem Hauptjob noch einer oder mehreren Nebentätigkeiten nachgeht.
- Keine Lohnsteuerkarte für ein zweites Arbeitsverhältnis vorgelegt wird – in diesem Fall wird automatisch Steuerklasse 6 angenommen.
- Ein Arbeitgeber aus irgendwelchen Gründen nicht feststellen kann, ob es sich um ein erstes oder zweites Arbeitsverhältnis handelt.
Was sollte man beachten?
Wer in Steuerklasse 6 eingruppiert wird, sollte folgendes beachten:
- Der Nettolohn aus einem zweiten Job kann deutlich geringer ausfallen als erwartet.
- Es lohnt sich, den Gesamtsteuersatz im Auge zu behalten und gegebenenfalls eine Steuererklärung einzureichen, um eine Erstattung zu erhalten.
- Wer ein zweites Arbeitsverhältnis aufnimmt, sollte die finanziellen Konsequenzen im Vorfeld genau kalkulieren.
Fazit
Die Steuerklasse 6 in Deutschland ist ein Instrument, das sicherstellen soll, dass das Steuersystem fair und ausgeglichen bleibt. Sie unterscheidet sich von den anderen Steuerklassen durch die Anwendung auf Nebeneinkommen und durch einen höheren Steuersatz. Arbeitnehmer, die in diese Kategorie fallen, sollten sich der potenziellen steuerlichen Folgen bewusst sein und ihre finanzielle Planung entsprechend anpassen. Letztendlich bietet das deutsche Steuerklassensystem durch die Möglichkeit der jährlichen Steuererklärung eine faire Chance, Überzahlungen zurückzuerhalten und das individuelle Einkommen korrekt versteuern zu lassen.