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Steuerklasse 6: Freiwillig oder verpflichtend? – Ein umfassender Leitfaden

Wenn es um Steuern geht, sind die Begriffe und Kategorien oft verwirrend. Ein Konzept, das in Deutschland häufig Fragen aufwirft, ist die Steuerklasse 6. In diesem Blogbeitrag wollen wir erörtern, unter welchen Umständen Arbeitnehmer in die Steuerklasse 6 eingestuft werden, ob diese Zuordnung freiwillig oder verpflichtend ist und wie man möglicherweise eine Einstufung in diese Steuerklasse vermeiden kann.

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Was ist die Steuerklasse 6?

In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, die für die Berechnung der Lohnsteuer herangezogen werden. Diese Klassen berücksichtigen den Familienstand, das Einkommen und andere Faktoren, um festzulegen, wie viel Lohnsteuer ein Arbeitnehmer vom Gehalt abgezogen bekommt. Steuerklasse 6 hat dabei einen besonderen Status.

Einstufung in Steuerklasse 6: Verpflichtend unter bestimmten Bedingungen

Die Steuerklasse 6 ist keine Klasse, die man üblicherweise „wählt“. Sie wird dann relevant, wenn ein Arbeitnehmer in Deutschland mehr als einen Job hat. Das Hauptarbeitsverhältnis wird nach den persönlichen Verhältnissen (z.B. ledig, verheiratet) in eine der Steuerklassen 1 bis 5 eingeordnet. Jedes weitere Arbeitsverhältnis wird automatisch der Steuerklasse 6 zugeordnet. Dies ist gesetzlich so geregelt und somit verpflichtend.

Warum gibt es die Steuerklasse 6?

Die Logik dahinter ist einfach: Der Staat will verhindern, dass Arbeitnehmer, die mehrere Jobs haben, ungerechtfertigte Steuervorteile erhalten. In Steuerklasse 6 gibt es keine Freibeträge oder Ermäßigungen, daher ist die Lohnsteuerbelastung hier am höchsten. Das Finanzamt sorgt so dafür, dass auf das zusätzliche Einkommen angemessen Steuern gezahlt werden.

Ist die Einstufung in die Steuerklasse 6 freiwillig?

Die kurze Antwort ist: Nein. Wenn Sie eine zweite Beschäftigung aufnehmen, wird diese automatisch in Steuerklasse 6 eingestuft. Eine Wahlmöglichkeit besteht hier nicht. Es ist also keine freiwillige Entscheidung, sondern eine steuerrechtliche Notwendigkeit.

Tipps zur Vermeidung von Steuerklasse 6

Obwohl die Zuordnung zu Steuerklasse 6 nicht vermeidbar ist, wenn man mehrere Jobs hat, gibt es einige Ansätze, wie man die Steuerlast optimieren kann:

  1. Hauptjob weise wählen: Ihr Hauptjob sollte das Arbeitsverhältnis sein, bei dem Sie das höchste Einkommen erzielen. So können Sie sicherstellen, dass auf den größten Teil Ihres Einkommens die persönlichen Freibeträge und Ermäßigungen angewendet werden.
  2. Steuerfreibeträge nutzen: Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Steuerfreibeträge haben, wie z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Diese Freibeträge können auf der Lohnsteuerkarte des Hauptarbeitsverhältnisses eingetragen werden, um die Steuerlast zu mindern.
  3. Nebenjobgrenzen beachten: Es gibt einen Freibetrag von 520 Euro pro Monat für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs). Bis zu dieser Grenze bleiben Einkünfte steuerfrei. Wenn Sie sich auf einen Minijob beschränken, können Sie die Besteuerung in Klasse 6 vermeiden.
  4. Jahressteuerausgleich machen: Selbst wenn Sie Steuerklasse 6 nicht vermeiden können, sollten Sie am Jahresende eine Einkommensteuererklärung abgeben. Durch den Ausgleich kann es sein, dass Ihnen ein Teil der gezahlten Steuern zurückerstattet wird.
  5. Einkommensverschiebungen vermeiden: Vermeiden Sie es, Einkommen zwischen den Jahren zu verschieben, um in einem Jahr niedrigere Steuersätze zu nutzen. Das Finanzamt kann solche Manöver erkennen und als Steuerumgehung werten.

Was passiert, wenn man in Steuerklasse 6 eingestuft wird?

Wer in Steuerklasse 6 eingestuft wird, muss mit der höchsten Lohnsteuerbelastung rechnen. Dies kann dazu führen, dass der Nettoverdienst aus einem Nebenjob erheblich schrumpft. Es ist daher ratsam, genau zu kalkulieren, ob sich die Aufnahme einer zusätzlichen Beschäftigung unter diesen Umständen finanziell wirklich lohnt.

Fazit

Steuerklasse 6 ist also keine freiwillige Wahl, sondern eine gesetzliche Bestimmung für das zweite oder weitere Arbeitsverhältnisse. Sie dient dazu, eine gerechte Besteuerung sicherzustellen und die Ausnutzung von Steuervorteilen zu verhindern, die nicht intendiert sind. Mit einem bewussten Umgang und strategischer Planung kann man jedoch die eigenen Steuerlasten innerhalb des rechtlichen Rahmens optimieren. Wer mehrere Arbeitsverhältnisse hat, sollte sich stets gut informieren und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um Überraschungen beim Lohnsteuerabzug zu vermeiden.

In einem komplexen Steuersystem wie dem deutschen ist es wichtig, gut informiert zu sein. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann besser planen und letztendlich auch sparen. Es lohnt sich, aktiv zu werden und sich nicht passiv in die Steuerklasse 6 einordnen zu lassen, ohne die eigenen Optionen zu prüfen. Denn auch wenn manche steuerlichen Pflichten unvermeidlich sind, gibt es oft Wege, die eigene Situation zu verbessern.

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Disclaimer: Die Inhalte dieser Webseite stellen keinerlei steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Bitte konsultiere für eine umfassende steuerliche Beratung einen Steuerberater. Unsere Empfehlung Online Steuerberatung SIROC.

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