Mit jeder Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber wird deine Lohnsteuer an das Finanzamt gezahlt und automatisch einbehalten. Dafür musst du zunächst gar nichts tun.
Wie viel Steuern konkret zu zahlen sind, definiert deine Lohnsteuerklasse (kurz: Steuerklasse).
Welche Besonderheiten die sogenannte Steuerklasse 1 mit sich bringt und welche Freibeträge du (automatisch) geltend machen kannst, zeigen wir dir in diesem Beitrag.
Auch hierzu haben wir bereits ein YouTube Video veröffentlicht: „DAS musst du über STEUERKLASSEN wissen!“
Die Steuerklasse 1 ist für alle Arbeitnehmer die eine folgende Kriterien erfüllen:
Als Arbeitnehmer, der die Kriterien (s.o.) der Steuerklasse 1 erfüllt, kannst du NICHT in die Steuerklasse 2,3,4 und 5 wechseln.
Diese sind für Alleinerziehende (Steuerklasse 2), oder Verheiratete (Steuerklasse 3,4,5).
Solltest du mehr als einen Arbeitgeber haben, dann musst du dieses Dienstverhältnis in Steuerklasse 6 melden.
Achtung bei Steuerklasse 6!
Hier liegt die größte Steuerbelastung vor. Wie du dennoch geschickt dein Einkommen optimieren kannst, liest du in unserem Blobeitrag „Steuerklasse 6: Vor- und Nachteile“
Hast du Kinder, können sich unterschiedliche Szenarien ergeben:
Sobald du verheiratet bist oder in einer eingetragene Lebenspartnerschaft lebst, kannst du – abhängig von eurem gemeinschaftlichen Einkommen – zwischen Steuerklasse 4 oder den Steuerklassen 3/5 wählen.
Für Arbeitnehmer in der Steuerklasse gelten folgende Freibeträge:
Für Eltern mit Kindern
Wichtig: Es wird entweder das Kindergeld ODER der Kinderfreibetrag angerechnet – in der sogenannten Günstigerprüfung. Was das ist, erfährst du in unserem YouTube Video.
Alle Beträge, die die Freibeträge der Steuerklasse 1 überschreiten, müssen versteuert werden.
Sobald sich deine Lebenssituation ändert, muss überprüft werden, ob ein Wechsel der Steuerklassen nötig ist. Diesen kannst du jederzeit und ohne besondere Fristen tätigen. Am einfachsten ist der Lohnsteuerklassenwechsel direkt über das Onlineportal von ELSTER oder deinen Steuerberater.
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