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Steuern mit Kopf

Steuern mit Kopf klärt auf:

Steuerklasse 1 - Vorteile und Freibeträge im Überblick

Mit jeder Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber wird deine Lohnsteuer an das Finanzamt gezahlt und automatisch einbehalten. Dafür musst du zunächst gar nichts tun.

Wie viel Steuern konkret zu zahlen sind, definiert deine Lohnsteuerklasse (kurz: Steuerklasse).

Welche Besonderheiten die sogenannte Steuerklasse 1 mit sich bringt und welche Freibeträge du (automatisch) geltend machen kannst, zeigen wir dir in diesem Beitrag.

Steuerklassen im Überblick

Steuerzahler werden in Deutschland vom jeweils zuständigen Finanzamt in die Steuerklassen 1 bis 6 eingeteilt. Ausschlaggebend für die Einordnung in eine Steuerklasse ist dein Familienstand, dein Arbeitsverhältnis und bei Ehepaaren die gewählte Steuerklassen-Kombination.
  • Lohnsteuerklasse 1 – Für Arbeitnehmer/innen mit dem Familienstand ledig, verwitwet oder geschieden.
  • Lohnsteuerklasse 2 – Steuerklasse für alleinerziehende Arbeitnehmer/innen
  • Lohnsteuerklasse 3 – Verheiratete/r Arbeitnehmer/in und nur wenn der andere Ehepartner Steuerklasse 5 gewählt hat. Auch mit Kind (Bezug von Elterngeld)
  • Lohnsteuerklasse 4 – Verheiratete mit gleich hohem Einkommen (z.B. beide verdienen jeweils 35.000 € jährlich)
  • Lohnsteuerklasse 5 – Steuerklasse, wenn beide Ehepartner berufstätig sind und einer von beiden die Steuerklasse 3 gewählt hat.
  • Lohnsteuerklasse 6 – Die Steuerklasse 6 gilt für alle Arbeitnehmer, wenn sie von mehr als einem Arbeitgeber Arbeitslohn beziehen.

Auch hierzu haben wir bereits ein YouTube Video veröffentlicht: DAS musst du über STEUERKLASSEN wissen!“

Steuerklasse 1

Für wen ist die Steuerklasse 1?

Die Steuerklasse 1 ist für alle Arbeitnehmer die eine folgende Kriterien erfüllen:

  • ledig (unverheiratet)
  • geschieden
  • verwitwet
  • unverheiratete Eltern, die als Paar mit Kindern in einem Haushalt leben
  • Alleinerziehende, die jedoch mit einem Partner zusammenleben, der nicht der Vater/die Mutter des Kindes ist
  • ledig (ohne Partner) mit Kindern, die NICHT dauerhaft im selben Haushalt wohnen

Steuerklasse 1

Kann ich aus der Steuerklasse 1 wechseln?

Als Arbeitnehmer, der die Kriterien (s.o.) der Steuerklasse 1 erfüllt, kannst du NICHT in die Steuerklasse 2,3,4 und 5 wechseln.

Diese sind für Alleinerziehende (Steuerklasse 2), oder Verheiratete (Steuerklasse 3,4,5).

Solltest du mehr als einen Arbeitgeber haben, dann musst du dieses Dienstverhältnis in Steuerklasse 6 melden. 

Achtung bei Steuerklasse 6!

Hier liegt die größte Steuerbelastung vor. Wie du dennoch geschickt dein Einkommen optimieren kannst, liest du in unserem Blobeitrag „Steuerklasse 6: Vor- und Nachteile“

Steuerklasse 1

Du hast Kinder?

Hast du Kinder, können sich unterschiedliche Szenarien ergeben:

  • Du bist ledig, lebst ohne Partner und hast ein Kind, dass allerdings NICHT dauerhaft bei dir wohnt = Steuerklasse 1
  • Du bist ledig, lebst dauerhaft mit deinem Kind zusammen (OHNE Partner) = Steuerklasse 2 (für Alleinerziehnde)
  • Du bist ledig, lebst dauerhaft mit deinem Kind zusammen (MIT Partner, der kein leiblicher Elternteil ist) = Steuerklasse 1
  • Du bis ledig, lebstdauerhaft mit deinem Partner MIT euren gemeinsamen Kindern = Steuerklasse 1

Sobald du verheiratet bist oder in einer eingetragene Lebenspartnerschaft lebst, kannst du – abhängig von eurem gemeinschaftlichen Einkommen – zwischen Steuerklasse 4 oder den Steuerklassen 3/5 wählen.

Steuerklasse 1

Welche Freibeträge gelten 2023?

Für Arbeitnehmer in der Steuerklasse gelten folgende Freibeträge:

  • Grundfreibetrag 2023: 10.908 Euro
  • Arbeitnehmerpauschbetrag (auch bekannt als Werbungskostenpauschale): 1.230 Euro
  • Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro
  • Vorsorgepauschale: Orientiert sich am Bruttolohn

Für Eltern mit Kindern

  • Kinderfreibetrag: 3.012 Euro (beide Eltern zusammen 6.024 Euro)
  • Freibetrag für Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder: 1.464 Euro

 

Wichtig: Es wird entweder das Kindergeld ODER der Kinderfreibetrag angerechnet – in der sogenannten Günstigerprüfung. Was das ist, erfährst du in unserem YouTube Video.

Alle Beträge, die die Freibeträge der Steuerklasse 1 überschreiten, müssen versteuert werden.

Sobald sich deine Lebenssituation ändert, muss überprüft werden, ob ein Wechsel der Steuerklassen nötig ist. Diesen kannst du jederzeit und ohne besondere Fristen tätigen. Am einfachsten ist der Lohnsteuerklassenwechsel direkt über das Onlineportal von ELSTER oder deinen Steuerberater.

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