Entlastungspaket Teil 2
Maßnahmenpaket vom 23.3.2022
Der Koalitionsausschuss hat sich einigte sich im Grundsatz auf ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten geeinigt. Es beinhaltet weitreichende Maßnahmen zur kurzfristigen und befristeten Entlastung bei den Energiekosten.
Schnelle und spürbare Entlastungen, insbesondere für Arbeitnehmer
Hierzu zählen insbesondere:
- Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate gesenkt werden. Der Benzinpreis sinkt damit um 30 Cent je Liter, Diesel um 14 Cent je Liter
Befristet für drei Monate soll die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt werden, um Pendler und Firmen zu entlasten. Das mache bei Benzin 30 Cent und bei Diesel 14 Cent pro Liter aus.
Kein Tankrabatt (FDP-Idee) und auch kein generelles Tempolimit.
- Einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro.
Jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, der in den Steuerklassen 1-5 einsortiert ist, soll eine Pauschale von einmalig 300 EUR erhalten. Das Geld wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer.
Offen: Wenn auch Rentner oder Menschen mit einem steuerfreien Minijob profitieren sollen, müsste die Ampel das aber noch klären
- Vergünstigte Tickets für den ÖPNV
Die Koalition will zudem bundesweit für 90 Tage ein Ticket für 9 EUR pro Monat für den Öffentlichen Personennahverkehr einführen. Dazu sollen die Länder entsprechende Mittel bekommen. Wie das Ticket genau funktionieren soll und wann es kommt, ist aber offen – ebenso die Frage, wie man mit Inhabern von Monats- oder Jahreskarten umgeht.
- Zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind
Zur Abfederung besonderer Härten für Familien soll schnellstmöglich für jedes Kind ergänzend zum Kindergeld ein Einmalbonus in Höhe von 100 EUR über die Familienkassen ausgezahlt werden. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.
- Weitere Einmalzahlungen für Empfangende von Sozialleistungen
Die bereits beschlossene Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger von Sozialleistungen soll um 100 EUR pro Person erhöht werden. Weiter hieß es, bei den jetzigen Energiepreisen sei davon auszugehen, dass zum 1.1.2023 die Regelbedarfe die hohen Preissteigerungen abbilden und damit angemessen erhöht werden.
Weitere Maßnahmen zur sozialen Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern
- 100 Euro Coronazuschuss für Beziehende von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung.
- 20 Euro pro Monat Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder
- Einmaliger Heizkostenzuschuss
- 270 Euro für Beziehende von Wohngeld (bei Haushalt mit zwei Personen: 350 Euro, pro weiterem Familienmitglied 70 Euro)
- 230 Euro für Azubis und Studierende im Bafög-Bezug
Maßnahmen für UnternehmerInnen
Auch für UnternehmerInnen sind bereits Regelungen getroffen, die diese über die beschlossenen Entlastungen hinaus spürbar entlasten.
- Verlängerung der Coronaregelung beim Kurzarbeitergeld
- Coronahilfen der Steuergesetzgebung
- Erweiterte Verlustrechnung für Unternehmen
- Degressive Abschreibung
- Verlängerte Homeoffice-Pauschale
Privatperson. Unternehmer. Firma.
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