Es ist ein Rechtsstreit, der die Grenzen zwischen persönlicher Privatsphäre und öffentlichem Interesse auslotet – der „Cum-Ex“-Tagebuchstreit. Im Zentrum der Debatte steht der Banker Christian Olearius, dessen Anhörungsrüge kürzlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) scheiterte. Dieses Urteil ist nicht nur ein weiteres Kapitel in der Auseinandersetzung um die „Cum-Ex“-Geschäfte, sondern auch ein bedeutsames Beispiel für die Abwägung zwischen dem Schutz persönlicher Daten und dem Recht der Öffentlichkeit auf Information.
Christian Olearius, einst eine zentrale Figur im Bankhaus Warburg, sah sich seiner Persönlichkeitsrechte beraubt, als die „Süddeutsche Zeitung“ aus seinen privaten Tagebüchern zitierte. Die Veröffentlichung beinhaltete brisante Informationen über seine Treffen mit Olaf Scholz, der damals noch Bürgermeister von Hamburg war und heute als Bundeskanzler dient. Diese Treffen waren im Licht der „Cum-Ex“-Affäre, bei der es um fragwürdige Steuerrückforderungen und -strategien von Banken ging, von großem öffentlichem Interesse. Nachdem die Tagebücher Olearius‘ im März 2018 bei einer Durchsuchung beschlagnahmt worden waren, veröffentlichte die „Süddeutsche Zeitung“ im September 2020 einen Bericht, der Einblicke in diese hochkarätigen Gespräche gab.

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Olearius‘ Reaktion auf diese Veröffentlichung war eine Klage, die zuerst vom Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg positiv beschieden wurde, was ihm weitgehend Recht gab. Doch der BGH sah die Lage anders. Im Mai kippte der höchste deutsche Gerichtshof dieses Urteil und betonte dabei das überragende Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Für den BGH war die wörtliche Wiedergabe der Tagebucheinträge entscheidend, um ein unverfälschtes und vollständiges Bild der Sachlage zu ermöglichen.
Der Entscheid des BGH ist ein wichtiges Signal dafür, dass auch die Privatsphäre von öffentlichen Persönlichkeiten und in öffentliche Skandale verwickelten Personen Grenzen hat, wenn es um übergeordnete öffentliche Interessen geht. In demokratischen Gesellschaften wird der freie Zugang zu Informationen großgeschrieben, da er eine informierte Öffentlichkeit ermöglicht, die wiederum für die politische Meinungsbildung und Kontrolle von Macht unabdingbar ist.
Allerdings zeigt der Fall auch, dass die Ausübung dieses Rechts sorgfältig abgewogen werden muss. Persönlichkeitsrechte sind ein hohes Gut, und ihre Verletzung kann nicht leichtfertig hingenommen werden. Das BGH-Urteil macht deutlich, dass in bestimmten Fällen das öffentliche Interesse diese Rechte überwiegt. Doch wo genau die Linie zu ziehen ist, bleibt oft eine Frage des Einzelfalls und ist damit auch eine Herausforderung für die Rechtsprechung.
Für Olearius bedeutet das BGH-Urteil einen schweren Schlag. Seine Anhörungsrüge, die er als letzten juristischen Ausweg sah, um doch noch zu seinem Recht zu kommen, blieb erfolglos. Diese Rüge hätte nur dann Erfolg haben können, wenn das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hätte, was der BGH jedoch verneinte.
Das Ende des juristischen Weges ist dies allerdings noch nicht notwendigerweise. Olearius könnte nun den Weg über das Bundesverfassungsgericht gehen, für den die Anhörungsrüge eine zwingende Voraussetzung ist. Somit könnte der Fall, der bereits ein lehrreiches Beispiel für Jurastudenten, Anwälte und Richter darstellt, weiterhin für Schlagzeilen sorgen.
Die Diskussion um den „Cum-Ex“-Tagebuchstreit ist auch ein Lehrstück darüber, wie Informationen und die Freiheit der Presse in komplexen finanziellen und politischen Skandalen fungieren. Es zeigt, dass die Wahrheit manchmal verborgen in persönlichen Notizen liegt, deren Offenlegung im öffentlichen Interesse stehen kann. Gleichzeitig mahnt der Fall zur Vorsicht, denn die Grenzen zwischen dem Recht auf Privatsphäre und der Freiheit der Presse sind fein und dürfen nicht leichtfertig überschritten werden.
Abschließend bleibt die Frage, wie die Gesellschaft und das Rechtssystem künftig mit solchen Spannungsfeldern umgehen werden. Der „Cum-Ex“-Tagebuchstreit ist bei weitem nicht der erste seiner Art und wird sicherlich auch nicht der letzte sein. Er erinnert uns daran, dass die Balance zwischen Transparenz und Privatsphäre ständig neu justiert werden muss und dass es die Aufgabe der Gerichte ist, diese Gratwanderung im Sinne der Demokratie und der individuellen Freiheitsrechte zu meistern.